Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Online-Versand-Grafenau GmbH, Wittelsbacherstraße 8, 94481 Grafenau, nachstehend als Verkäufer bezeichnet.
§ 1 Vertragsschluss
(1) Die vorliegenden AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden hinsichtlich der in diesem Onlineshop abgebildeten Waren. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmen wie in § 14 BGB definiert, somit natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Privatkunden ist der Einkauf in diesem Onlineshop nicht möglich und nicht gestattet!
(2) Der Verkäufer kann vor Erteilung der Zugangsberechtigung zu diesem Onlineshop die Vorlage
eines Gewerbescheins für den Handel mit Reitsportartikeln verlangen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführt.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle, schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Die Angebote des Verkäufers auf www.pfiff.com sind unverbindlich und freibleibend. Bestellte Waren können geringfügig von den im Onlineshop dargestellten Waren abweichen, da es aus darstellungstechnischen Gründen zu (Farb-)abweichungen zwischen der Abbildung und dem Original kommen kann.
(2) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, kann der Verkäufer dieses innerhalb von 3 Werktagen annehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware verschickt.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt frühestens durch Übersendung einer Rechnung an den Käufer. Sollte Ware aus dem dadurch entstandenen Kaufvertrag unerwartet nicht verfügbar sein wird der Verkäufer dem Käufer eine Nachlieferung anbieten. Der Verkäufer hat das Recht, statt dessen den Kaufvertrag teilweise zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Umfang umgehend erstattet. Der Käufer hat das Recht, eine Nachlieferung abzulehnen und den Kaufvertrag in diesem Umfang zu stornieren. Der Verkäufer hat bereits geleistete Zahlungen des Käufers in diesem Fall umgehend zu erstatten.
(4) Bei Bestellungen wird
der Kunde unverzüglich per E-Mail über den Zugang der Bestellung
informiert. Die Rechnung gemäß vorigem Absatz wird dem Käufer ebenfalls per E-Mail geschickt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten „ab Lager“ ausschließlich Fracht, Verpackung und Versicherung sowie bei Exportlieferungen ausschließlich Zoll sowie Gebühren und anderer Abgaben. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Versandkosten in das Inland betragen je Bestellung 5,99 € zzgl. MwSt.. Für den Versand ins Ausland gelten andere
landesspezifische Versandkosten. Diese werden während dem Bestellvorgang angezeigt. Der Verkäufer behält sich vor, für Nachnahme-, Sperrgutlieferungen sowie Speditionsversand höhere Versandkosten anzusetzen. Diese teilt der Verkäufer ggf. vor Versand der Ware mit. Diese Versandkosten können vom Käufer auch vorab angefragt werden.
(3) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vom Kunden per Überweisung in Vorkasse. Der Verkäufer übermittelt die Bankdaten für eine Überweisung mit der Rechnung. Der Käufer hat zehn Werktage Zeit für eine Überweisung. Nach Ablauf dieser zehn Werktage ist es dem Verkäufer freigestellt, ob er den Kaufvertrag weiterhin aufrecht erhält, oder diesen storniert. Sollte der Kaufvertrag vom Verkäufer storniert werden und der Käufer die Zahlung bereits geleistet haben (Überschneidung) wird der Verkäufer die geleistete Zahlung sofort zurück erstatten.
(4) Die Zahlung hat ohne Abzug und Kosten zu erfolgen.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
(1) Sollte ein Kaufvertrag ohne Zahlung per Vorauskasse zu Stande kommen, so gilt Eigentumsvorbehalt. Der Verkäufer behält sich gegenüber Kaufleuten das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus
einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Gegenüber Unternehmern, die
keine Kaufleute sind, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware
bis zur vollständigen Begleichung aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Etwaige Schadensersatzansprüche des
Verkäufers bleiben hiervon unberührt. Der Verkäufer ist nach Rücknahme
der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf
die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener
Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Der Kunde tritt dem Verkäufer alle Ansprüche
in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm im Schadensfall entstehen.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gleiches gilt für Beschädigungen oder Vernichtung der Ware. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde
auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer
verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag
auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist
oder Zahlungseinstellung vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer
verlangen, dass der Kunde diesem die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Dritten)
die Abtretung mitteilt. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten
Factorings verkauft, tritt dieser an den Verkäufer die an ihre Stelle
tretende Forderung gegen den Factor ab.
(1) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Verkäufers als vereinbart. Derartige
Produktbeschreibungen verlieren mit der Bekanntgabe aktualisierter
Produktbeschreibungen an den Kunden ihre Gültigkeit.
(2) Mängelansprüche bei Kaufleuten setzen voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Festgestellte Mängel sind schriftlich auf dem Frachtschein/ Frachtbrief zu vermerken. Der Verkäufer ist unverzüglich von den Mängeln in Kenntnis zu setzen.
(3) Unternehmer, die keine Kaufleute sind, haben die Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Frist von zwei Tagen ab Empfang der Ware dem Verkäufer an zu zeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung.
(4) Der Verkäufer leistet für Mängel nach seiner Wahl
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Den Kunden
trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Stellt sich nach
der Rücksendung durch den Kunden heraus, dass ein Mangel nicht
vorliegt, ist der Verkäufer berechtigt, für die Bearbeitung und
Wiedereinlagerung eine Pauschale in Höhe von 15 % des Warenwertes,
mindestens 10 Euro, zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet,
dass dem Verkäufer überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden als
vorstehende Pauschale entstanden ist.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar und/oder zurechenbar ist, ferner nicht im Falle von dem Verkäufer vorwerfbaren und/oder zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB. Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(7) Der Verkäufer gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(1) Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
die Haftung des Verkäufers
auf den nach Art der Ware bzw.
Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw.
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht bei
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
(1) Die Urheberrechte bzw. die ausschließlichen Nutzungsrechte an den in diesem Online-Shop abgebildeten Lichtbildern sowie an von dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Unterlagen liegen beim Verkäufer bzw. den im Impressum dieses Kataloges aufgeführten juristischen Personen, oder bei Unternehmen, von denen der Verkäufer die entsprechende Ware bezieht. Dem Kunden wird zur Bewerbung der Waren, die der Kunde vom Verkäufer erworben hat, ein einfaches Nutzungsrecht bezüglich der Lichtbilder, für die der Verkäufer die Urheberschaft oder ein ausschließliches Nutzungsrecht inne hat und die die erworbenen Waren wiedergeben, eingeräumt. Die Lichtbilder dürfen vom Kunden jeweils nur zur Präsentation der jeweils auf den Lichtbildern abgebildeten Waren des Verkäufers verwendet werden.
(2) Für Lichtbilder, die dem Verkäufer vom jeweiligen Vorlieferanten zur Verfügung gestellt werden wird dem Käufer nur insoweit ein Nutzungsrecht vom Verkäufer erteilt, wie der Verkäufer berechtigt ist, dieses Nutzungsrecht an Käufer einzuräumen.
§ 10 Internetverkauf
(1) Der Verkäufer legt hohen Wert darauf, dass seine Artikel professionell präsentiert und vermarktet werden. Dies betrifft auch das Internet. Der Verkäufer bestimmt deswegen, dass dem Käufer das Anbieten seiner Ware bei Ebay und Amazon nicht gestattet ist, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren das ausdrücklich und schriftlich!
(2) Rein vorsorglich weist der Verkäufer darauf hin, dass die in § 9 erteilten Nutzungsrechte nicht für Ebay und Amazon gelten und diese Nutzungsrechte ggf. in der in Abs. 1 dieses Paragraphen genannten Vereinbarung separat erteilt werden müssen.
§ 11 Datenschutz
§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz des
Verkäufers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Der
Verkäufer ist jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Wohn- oder
Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines
ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt und der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Verkäufers der Erfüllungsort.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.