AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 29.04.2008
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma
PFIFF Pfitzner Reitsport GmbH &
Co. KG
Persönlich haftende Gesellschafterin:
PFIFF Pfitzner Reitsport Verwaltungs-
GmbH
Geschäftsführerin: Gisela Pfitzner
Bahnhofstraße 61 a
59872 Meschede-Freienohl
USt.-IdNr.: DE 252 778 640
HRA-Nr. 3860 Amtsgericht Arnsberg
1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen und Leistungen
erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Partners haben keine Gültigkeit, soweit sie nicht von
uns ausdrücklich anerkannt wurden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich.
Bestellungen sollten in der Regel per
Telefax oder e-mail erfolgen. Bei telefonischen Bestellungen und fernmündlichen
Angeboten trägt der Partner das Risiko von
Missverständnissen/Übertragungsfehlern, soweit diese nicht auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Der Partner haftet für
die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie z.B. Vorlagen,
Zeichnungen o.ä. und trägt das Übermittlungsrisiko. Das Risiko für die Verletzung
gewerblicher Schutzrechte sowie einen daraus entstehenden Schaden trägt der
Partner. Können einzelne Auftragspositionen aufgrund einer Nichtbelieferung
durch unsere Zulieferer nicht geliefert werden,
gilt der Kaufvertrag hinsichtlich
dieser Positionen als nicht geschlossen, soweit die Nichtlieferung nicht von
uns zu
vertreten ist. Im Übrigen bleibt der
Vertrag unberührt, soweit dies nicht nachweislich dem Interesse des Partners
widerspricht. Wir übernehmen
ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko.
Bei
Kleinaufträgen unter 50,00 Euro erheben wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 7,50
Euro.
Aufgrund des erheblichen Mehraufwandes
bei der Erstellung der Export-Dokumente ist es uns leider nur möglich, für den
Export bestimmte Aufträge erst ab einem Warenwert von 205,00 Euro auszuliefern.
Der Partner ist an uns erteilte Aufträge/Bestellungen gebunden, ohne dass wir
diese ausdrücklich bestätigt haben. Um sogenannte „Kofferraumhändler” sowie
Einkauf von Privat auszuschließen, verlangen wir vor Übersendung unseres
Kataloges mit Nettopreisen einen Gewerbeschein für den Handel mit
Reitsportartikeln und einen separaten Betriebsfragebogen. Zudem besteht durch
unsere Außendienstmitarbeiter die Möglichkeit, jeder Neuanfrage nachzugehen und
Privatverbraucher, die zwar eine Gewerbeanmeldung besitzen, aber keinen
Fachhändlerstatus aufweisen, aus unserem Kundenstamm zu streichen, um auf diese
Weise den Einzelhandel vor unseriösen Geschäftemachern zu schützen.
Entsprechende Hinweise unserer Partner werden umgehend und vertraulich
bearbeitet.
3. Preise
Maßgeblich sind die in unseren
Verkaufsunterlagen genannten Listenpreise in Euro zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer (Ausnahme:
Exporte und EG-Verbringungen).
Sollten
Produkt- oder Preisangaben versehentlich fehlerhaft sein, behalten wir uns ein
Recht zur Korrektur vor.
Unsere Preise gelten ab Lager,
ausschließlich Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung.
Bei wesentlicher Änderung der Lohn-,
Material- oder Energiekosten sind wir berechtigt, eine angemessene
Anpassung der Preise vorzunehmen.
Bei Sonderanfertigungen behalten wir
uns einen Preisaufschlag von mindestens 20% vor. Sonderanfertigungen
müssen zudem schriftlich bestätigt
werden und sind von der Rücknahme ausgeschlossen (Ausnahme: fehlerhafte
Ware). Bei gravierenden
Maßabweichungen bitte Kostenvoranschlag einholen.
4. Zahlung
Zahlungen sind ohne Abzug per
Bankabbuchung bzw. Postnachname zu entrichten (Inland). Zahlungen von
ausländischen
Kunden erfolgen per Nachname,
Vorkasse, Swift-Zahlung oder Kreditkarte. Auf folgende Artikel kann kein Skonto gewährt werden:
Pferdeanhänger,
Kutschen, Futterquetschen, Führanlagen, Pferdeboxen, Kataloge, Tiernahrung
(Importe),
auf
nicht katalogisierte Sonderbestellungen sowie Porto und Verpackung.
Eine Belieferung auf offene Rechnung
kann nicht erfolgen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes zuzügl. 8%
in Rechnung zu stellen. Bei mehreren
offenen Forderungen gegen unseren Partner bestimmen wir, auf welche
Forderung der Zahlungseingang
verrechnet wird.
Liefern wir teilweise fehlerhaft, muss
der Partner für den fehlerfreien Teil zahlen, es sei denn, die Teillieferung
ist für
ihn nachweislich ohne Interesse.
Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Anhaltspunkte bekannt,
die die Kreditwürdigkeit des
Partners mindern, werden unsere
Forderungen unabhängig von den ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten sofort
fällig. Zudem sind wir in diesem Fall
berechtigt, noch zu bewirkende Leistungen solange zu verweigern, bis der
Partner seine Leistung bewirkt oder
Sicherheiten erbringt. Darüberhinaus können wir die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren herausverlangen oder
anderweitig darüber verfügen, ohne dass in diesem Verlangen ein Rücktritt
vom Vertrag zu sehen ist, sowie
Schadensersatzansprüche geltend machen. Ferner sind wir berechtigt, von allen
noch laufenden Verträgen nach unserer
freien Wahl und ohne Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten.
Eine Aufrechnung des Partners ist nur
zulässig, sofern es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte
Forderungen gegen uns handelt. Bei
Sonderanfertigungen nur Vorkasse.
Auswahl-
bzw. Mustersendungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt an uns zurück zu
senden. Erfolgt die Rücksendung nicht
Fristgerecht,
wird die Ware in Rechnung gestellt.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
unser Eigentum. Der Partner ist zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt; eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Partner ist
verpflichtet, unsere Rechte beim
Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderung des
Partners aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt er an uns ab; dies gilt auch für die Saldoforderung aus
einem Kontokorrent, wenn der Partner
mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Hiermit nehmen wir die
Abtretung an. Auf unser Verlangen hat
der Partner die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen
Forderungen zu tätigen und seinem
Schuldner die Abtretung mitzuteilen; ebenso sind wir berechtigt, die Abtretung
offenzulegen.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen
Forderungen hat der Partner uns
unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu
unterrichten; bei Nichteinhaltung
dieser Pflicht sind wir berechtigt, alle bestehenden Forderungen umgehend
geltend zu machen. Zudem sind wir,
sowie unsere Stellvertreter und Mitarbeiter berechtigt, die Geschäftsräume des
Partners zu betreten und die
Vorbehaltsware an uns zu nehmen. Die durch die Rücknahme entstehenden Kosten
obliegen dem Partner.
Der Partner verpflichtet sich, die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ordnungsgemäß zu lagern und
ausreichend zu versichern.
Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Partners freizugeben, soweit ihr
Wert die
zu sichernden Forderungen um mehr als
20% übersteigt.
6. Lieferung
Lieferzeiten gelten als nur annähernd
vereinbart und sind eingehalten, wenn die Ware unser Lager vor Zeitablauf
verlassen hat bzw. die
Versandbereitschaft angezeigt wurde.
Bei vorzeitiger Lieferung ist dieser
Zeitpunkt maßgeblich und nicht der ursprünglich vereinbarte.
Teillieferungen und Teilleistungen
sind, soweit handelsüblich, zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt
(Rückstandsverwaltung). Sie sind
ausnahmsweise dann unzulässig, wenn die teilweise Erfüllung für den Partner
kein Interesse hat bzw. eine
entsprechende Vereinbarung mit uns getroffen wurde.
Sowohl unverbindliche, als auch
verbindliche Vereinbarungen hinsichtlich der Lieferzeit bedürfen der
Schriftform.
Für ein Fixhandelsgeschäft i.S.d. §
376 HGB ist nicht ausreichend, dass eine kalendermäßig bestimmte Lieferzeit
vereinbart ist. Vielmehr ist
zusätzlich eine Erklärung des Partners bei Vertragsschluss erforderlich, dass
er sich bei
Überschreitung der Lieferfrist den
Rücktritt vom Vertrag ohne weitere Nachfristsetzung vorbehält.
Falls eine verbindlich vereinbarte
Lieferfrist von uns nicht eingehalten wird, kann der Partner nach Eintritt des
Verzuges, Abmahnung und Setzen einer
angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. Hat sich
der Partner bei Abschluss des
Vertrages den Rücktritt bei Nichteinhaltung des verbindlich vereinbarten
Liefertermins vorbehalten, bedarf es
der Setzung der Nachfrist nicht. In diesem Falle ist, sofern uns weder grobe
Fahrlässigkeit noch Vorsatz
vorgeworfen werden kann, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
ausgeschlossen.
Die Lieferfrist verlängert sich
angemessen beim Eintritt von höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich
werden lassen (z.B. behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Unruhen,
Betriebsstörungen, Streik, verspätete
Lieferung durch den Vorlieferanten) und die wir trotz der nach den Umständen
des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht
abwenden konnten. Wir werden uns bemühen, dem Partner solche
Hindernisse unverzüglich mitzuteilen.
Gleiches gilt, wenn die genannten Hindernisse während des Verzuges
eintreten.
Im Falle eines Verzögerungsschadens
unseres Partners haften wir bei Lieferverzug, der nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht, für jede
vollendete Woche Verzug maximal i.H.v. 3 %, insgesamt jedoch nicht mehr als
15 % vom Werte des Kaufgegenstandes,
der infolge des Verzuges nicht zeitgerecht geliefert werden kann.
7. Gefahrtragung
Wird die Ware auf Wunsch des Partners
versandt, so geht mit der Absendung der Ware, spätestens mit Verlassen
des Lagers die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Partner
über. Dies gilt unabhängig davon, ob
die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten
trägt. Die Wahl des Versandweges und
der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person behalten wir uns
vor. Wird der Transport von uns
übernommen, trägt die Gefahr des Transportes - soweit keine andersartige
schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde - ebenfalls der Partner. Wird der Versand auf Wunsch des Partners
verzögert, trägt er das Risiko für
Beschädigung oder Untergang der Ware ab dem Zeitpunkt der Anzeige unserer
Versandbereitschaft. Die durch die
Verzögerung bei uns entstehenden Lagerungskosten werden mit 1% des
Rechnungsbetrages pro angefangener
Woche in Rechnung gestellt. Selbiges gilt bei Annahmeverzug des Partners.
Wenn wir das Transportrisiko
übernommen haben, muss die Ware vom Partner unverzüglich auf Schäden
untersucht, bei uns ebenso unverzüglich
schriftlich gerügt und durch eine entsprechende Schadensanzeige beim
Spediteur belegt werden. Wir behalten
uns das Recht zur Besichtigung der Ware durch unsere Mitarbeiter/Vertreter
vor.
8. Rücktritt vom Vertrag wegen
Unmöglichkeit und Verzug
Tritt der Partner wegen eines
Verzuges, der allein auf einfacher Fahrlässigkeit unsererseits beruht, zurück,
so hat er
keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Bei dauerhafter Nichtbelieferung durch
unsere Zulieferer können beide Parteien vom gesamten Vertrag
zurücktreten.
Darüber hinaus sind wir zum Rücktritt
berechtigt, wenn der Kunde nicht kreditwürdig ist, wenn er unter unserem
Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch
Sicherungsübereignung oder Verpfändung veräußert oder mit dieser
Ware nicht ordnungsgemäß umgeht, wenn
uns die Leistung ohne unsere Einflussmöglichkeiten und ohne unser
Verschulden unmöglich oder unzumutbar
erschwert wird oder wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich
verletzt. Im Übrigen bestimmt sich das
beiderseitige Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Gewährleistung/Sachmängel
Unser Partner ist verpflichtet, seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachzukommen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach
Eingang der Ware, verdeckte Mängel
unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich bei uns anzuzeigen.
Andernfalls gilt die Ware als
genehmigt. Gebrauchstypische Oberflächenveränderungen und Abfärben, sowie
Farbabweichungen sind insbesondere bei
Lederprodukten und Textilien nicht zu vermeiden und stellen keinen
Mangel dar.
Mängelansprüche verjähren bei neu
hergestellten Sachen in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns
gelieferten Ware beim Partner; bei
gebrauchter Ware besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Vor Rücksendung der fehlerhaften Ware
ist unsere Zustimmung einzuholen. Die Rücksendung hat frei Haus und
unter Angabe der Lieferschein- oder
Rechnungsnummer zu erfolgen; bei berechtigter Rücksendung erfolgt eine
Gutschrift der üblichen Frachtkosten.
Lag bei Gefahrübergang ein Mangel an
der Sache vor, so werden wir, vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge, nach
unserer Wahl nachbessern oder
Ersatzware liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Partner vom
Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung
mindern. Schadensersatzansprüche des Partners bleiben unberührt.
Ersatz für vergebliche Aufwendungen
und entgangenen Gewinn kann der Partner nicht verlangen.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit und natürlicher Abnutzung oder Verschleiß.Werden vom Partner
oder Dritten unsachgemäße Änderungen
und Arbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine
Mängelansprüche.
Der Partner hat Rückgriffsansprüche
gegen uns nur insoweit, als er mit seinem Abnehmer keine über die
gesetzlichen Vorschriften
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Wir haften für Schäden, die sich aus
der Mangelhaftigkeit einer Sache ergeben, nur, wenn diese auf eine zumindest
grob fahrlässige Pflichtverletzung
unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen ist. Gleiches gilt für
die vergeblichen Aufwendungen. Die vorstehende Einschränkung gilt
ausdrücklich nicht, sofern durch die
schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen eine Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
begründet wird.
Der Partner hat den Schaden dem Grunde
und der Höhe nach nachzuweisen.
Im Übrigen bestimmt sich die
Gewährleistung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
10. Haftungsausschluss
Im Übrigen ist unsere Haftung, sowie
die unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt; diese
Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern eine Haftung für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit begründet wird.
11. Sonstiges
Bei unberechtigten Warenrücksendungen
steht es uns frei, die Annahme zu verweigern, oder ein pauschale
Gebühr für
Bearbeitung/Wiedereinlagerung i.H.v. 15% des Warenwertes (mind. 5,20 Euro) zu
berechnen.
Die
Annahme portounfreier Sendungen wird grundsätzlich verweigert.
Preisänderungen, technische
Änderungen, Farbabweichungen und Detailänderungen bei Katalogbildern sind
vorbehalten. Für Druck- und/oder Schreibfehler kann keine Haftung übernommen werden.
Für
die Veredelungstauglichkeit eingeschickter Textilien, die im
Fremdeigentum stehen und uns zur Veredelung überlassen werden, können
wir keine Haftung übernehmen und bitten daher unseren Partner, uns
durch eine schriftliche Erklärung aus der Haftung für eventuell durch
die Veredelung auftretende Beschädigungen und/ oder Zerstörungen, die
nicht aufgrund grob fahrlässigem oder aber vorsätzlichem Verhalten
entstehen, zu entlassen. Ohne eine derartige Haftungsbefreiung wird die
Textilveredelung nicht vorgenommen.
Diese Vorgabe gilt sowohl für Plott- als auch für Stickaufträge, für
deren Erledigung Fremdware vom Partner an uns eingeschickt wird.
Bei Änderung des Firmennamens und/oder der Anschrift der Firma und der Niederlassungen bzw. USt. -ID.- Nummer unseres Partners verpflichtet sich der Partner, uns diese neuen Daten unverzüglich zu kommen zu lassen.
Diese AGB und sämtliche
Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
Der Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit
entspringenden Rechtsstreitigkeiten
wird durch unseren Geschäftssitz bestimmt oder nach unserer Wahl auch
durch den Sitz des Partners.
Änderungen und Ergänzungen dieser
Klauseln bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam sein/werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle dieser unwirksamen Bestimmung,
eine gesetzlich zulässige Regelung zu
treffen, die zudem dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung
am nächsten kommt.
Geschäftszeiten Großhandel:
Montag - Donnerstag 8.00 - 13.00 Uhr
und 13.30 - 16.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr
Geschäftszeiten Auftragsannahme:
Montag - Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag 8.00 - 18.30 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten nimmt
ein Call-Center Ihre Aufträge bis 20.00 Uhr entgegen!
Bankverbindung:
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Commerzbank Meschede IBAN: DE05
46441003 0233843200 COBADEFF468
Postbank Dortmund IBAN: DE97 44010046
0208107464 PBNKDEFF
Sparkasse Meschede IBAN: DE41 46451012
0009002072 WELADED1MES
Fortis Bank Belgien IBAN: BE37 248013996928
GEBABEBB
Rabo Bank Niederlande IBAN: NL25 RABO
0384812961 RABONL2U
Raiffeisenlandesbank Wien IBAN: AT40 32000 00009529322 RLNWATWW